Wie im Aktien-Emailkurs angesprochen, gibt es verschiedene Arten von Aktien.  Die wichtigsten sind:

Stammaktien und Vorzugsaktien

Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden sich nach den Anrechten, die sie dem Aktionär verbriefen. Während Stammaktien ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung mit sich bringen, fällt dieses Stimmrecht bei Vorzugsaktien (“Vorzügen”) weg.
Als Auslgeich dafür wird in der Regel eine höhere Dividende gewährt.

Inhaberaktien und Namensaktien

Eine weitere Unterscheidung kann nach der Übertragbarkeit der Aktien getroffen werden. Die Rechte aus einer Inhaberaktie stehen dem Inhaber zu, also dem, der das Papier besitzt. Bei Namensaktien hingegen ist eine Eintragung des Namens des Aktionärs im Aktienregister erforderlich.

Nennwert- und Stückaktien

Bei Nennwertaktien wird das Grundkapital der Aktien nach dem Nennwert der Aktien aufgeteilt. Oft beträgt der Nennwert 1€, so dass dementsprechend viele Aktien ausgegeben werden.
Stückaktien haben keinen Nennwert. In diesem Fall wird in der Satzung der Aktiengesellschaft nur die Anzahl der Aktien festgelegt.

Junge und alte Aktien

Junge Aktien werden den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung angeboten. Alte Aktien sind dagegen die Aktien, die schon vor der Kapitalerhöhung vorhanden waren.

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